Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Oberbuchsiten
Adresse:
Friedensrichteramt Oberbuchsiten
4625 Oberbuchsiten
Kontakt:
Zuständig für:
- 4718 Holderbank SO
- 4626 Niederbuchsiten
- 4625 Oberbuchsiten
- 4623 Neuendorf
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Oberbuchsiten
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Oberbuchsiten einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Hägendorf (4614 Hägendorf) , Friedensrichteramt Kappel (4616 Kappel SO) , Friedensrichteramt Gunzgen (4617 Gunzgen) , Friedensrichteramt Boningen (4618 Boningen) , Friedensrichterkreis Gäu (4623 Neuendorf) , Friedensrichteramt Wolfwil (4628 Wolfwil) , Friedensrichteramt Fulenbach (4629 Fulenbach) , Friedensrichterkreis Unterer Hauenstein (4632 Trimbach) , Friedensrichteramt Winznau (4652 Winznau) oder Friedensrichteramt Obergösgen (4653 Obergösgen).