Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Oberdorf
Adresse:
Friedensrichteramt Oberdorf
4515 Oberdorf SO
Kontakt:
Zuständig für:
- 4522 Rüttenen
- 4515 Weissenstein b. Solothurn
- 4515 Oberdorf SO
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Oberdorf
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Oberdorf SO , Weissenstein b. Solothurn oder Rüttenen.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Oberdorf einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kienberg (4468 Kienberg) , Friedensrichteramt Stadt Solothurn (4500 Solothurn) , Friedensrichteramt Bellach (4512 Bellach) , Friedensrichteramt Langendorf (4513 Langendorf) , Friedensrichteramt Lommiswil (4514 Lommiswil) , Friedensrichteramt Rüttenen (4522 Rüttenen) , Friedensrichteramt Balm (4525 Balm b. Günsberg) , Friedensrichteramt Zuchwil (4528 Zuchwil) , Friedensrichteramt Feldbrunnen (4532 Feldbrunnen) oder Friedensrichterkreis Unterer Leberberg (4534 Flumenthal).