Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Obergerlafingen

Adresse:

Friedensrichteramt Obergerlafingen

4564 Obergerlafingen

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4564 Obergerlafingen
  • 4563 Gerlafingen

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Obergerlafingen

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Obergerlafingen einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Bolken (4556 Bolken) , Friedensrichteramt Horriwil (4557 Horriwil) , Friedensrichteramt Drei Höfe (4558 Hersiwil) , Friedensrichteramt Biberist (4562 Biberist) , Friedensrichteramt Gerlafingen (4563 Gerlafingen) , Friedensrichteramt Recherswil (4565 Recherswil) , Friedensrichteramt Kriegstetten (4566 Kriegstetten) , Friedensrichteramt Oekingen (4566 Oekingen) , Friedensrichteramt Halten (4566 Halten) oder Friedensrichteramt Lüterkofen (4571 Lüterkofen).

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