Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Obergösgen
Adresse:
Friedensrichteramt Obergösgen
4653 Obergösgen
Kontakt:
Zuständig für:
- 4653 Obergösgen
- 4652 Winznau
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Obergösgen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Obergösgen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Oberbuchsiten (4625 Oberbuchsiten) , Friedensrichteramt Wolfwil (4628 Wolfwil) , Friedensrichteramt Fulenbach (4629 Fulenbach) , Friedensrichterkreis Unterer Hauenstein (4632 Trimbach) , Friedensrichteramt Winznau (4652 Winznau) , Friedensrichteramt Lostorf (4654 Lostorf) , Friedensrichteramt Stüsslingen (4655 Stüsslingen) , Friedensrichteramt Rohr (4655 Rohr b. Olten) , Friedensrichteramt Starrkirch (4656 Starrkirch-Wil) oder Friedensrichteramt Dulliken (4657 Dulliken).