Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Oberrieden
Adresse:
Friedensrichteramt Oberrieden
8942 Oberrieden
Kontakt:
Telefon: 044 720 77 17
Fax: 044 722 18 49
Email: friedensrichter.oberrieden@oberrieden.ch
Zuständig für:
- 8942 Oberrieden
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Oberrieden
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Oberrieden einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Mettmenstetten (8915 Hausen am Albis) , Friedensrichteramt Hausen am Albis (8915 Hausen am Albis) , Friedensrichteramt Kappel am Albis (8926 Kappel am Albis) , Friedensrichteramt Maschwanden (8933 Maschwanden) , Friedensrichteramt Knonau (8934 Knonau) , Friedensrichteramt Schlieren (8952 Schlieren) , Friedensrichteramt Dietikon (8953 Dietikon) , Friedensrichteramt Geroldswil (8954 Geroldswil) , Friedensrichteramt Oetwil an der Limmat (8955 Oetwil an der Limmat) oder Vermittlungsamt St.Gallen (9004 St. Gallen).