Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Oberstammheim
Adresse:
Friedensrichteramt Oberstammheim
Weierhof
8477 Oberstammheim
Kontakt:
Email: mediationsexperten@bluewin.ch
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Oberstammheim
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Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Dinhard (8474 Dinhard) , Friedensrichteramt Seuzach (8474 Dinhard) , Friedensrichteramt Dägerlen (8474 Dinhard) , Friedensrichteramt Hettlingen (8474 Dinhard) , Friedensrichteramt Unterstammheim (8476 Unterstammheim) , Friedensrichteramt Altikon (8479 Altikon) , Friedensrichteramt Zell (8483 Kollbrunn) , Friedensrichteramt Turbenthal (8483 Kollbrunn) , Friedensrichteramt Wildberg (8494 Bauma) oder Friedensrichteramt Wila (8494 Bauma).