Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Oekingen
Adresse:
Friedensrichteramt Oekingen
4566 Oekingen
Kontakt:
Zuständig für:
- 4566 Oekingen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Oekingen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Oekingen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Drei Höfe (4558 Hersiwil) , Friedensrichteramt Biberist (4562 Biberist) , Friedensrichteramt Gerlafingen (4563 Gerlafingen) , Friedensrichteramt Obergerlafingen (4564 Obergerlafingen) , Friedensrichteramt Recherswil (4565 Recherswil) , Friedensrichteramt Lüterkofen (4571 Lüterkofen) , Friedensrichteramt Lohn-Ammannsegg (4573 Lohn-Ammannsegg) , Friedensrichteramt Lüsslingen-Nennigkofen (4574 Nennigkofen) , Friedensrichteramt Buchegg (4583 Mühledorf SO) oder Friedensrichteramt Lüterswil-Gächliwil (4584 Lüterswil).