Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Ossingen
Adresse:
Friedensrichteramt Ossingen
Hinterdorfstrasse 21
8467 Truttikon
Kontakt:
Telefon: 052 301 29 39
Email: 8467friedensrichter@bluewin.ch
Zuständig für:
- 8475 Ossingen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Ossingen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Ossingen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Andelfingen (8450 Andelfingen) , Friedensrichteramt Marthalen (8460 Marthalen) , Friedensrichteramt Rheinau (8462 Rheinau) , Friedensrichteramt Benken (8463 Benken ZH) , Friedensrichteramt Trüllikon (8466 Trüllikon) , Friedensrichteramt Stammheim (8468 Waltalingen) , Friedensrichteramt Hettlingen (8474 Dinhard) , Friedensrichteramt Dägerlen (8474 Dinhard) , Friedensrichteramt Seuzach (8474 Dinhard) oder Friedensrichteramt Dinhard (8474 Dinhard).