Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Pratteln
Adresse:
Friedensrichteramt Pratteln
Hofackerweg 4
4133 Pratteln
Kontakt:
Telefon: 061 821 45 42
Email: susanna.kaech@bluewin.ch
Zuständig für:
- 4402 Frenkendorf
- 4303 Kaiseraugst
- 4302 Augst BL
- 4133 Pratteln
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Pratteln
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Pratteln einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Hofstetten (4114 Hofstetten SO) , Friedensrichteramt Metzerlen (4116 Metzerlen) , Friedensrichteramt Rodersdorf (4118 Rodersdorf) , Friedensrichteramt Allschwil (4123 Allschwil) , Friedensrichteramt Birsfelden (4127 Birsfelden) , Friedensrichteramt Dornach (4143 Dornach) , Friedensrichteramt Arlesheim (4144 Arlesheim) , Friedensrichteramt Gempen (4145 Gempen) , Friedensrichteramt Hochwald (4146 Hochwald) oder Friedensrichteramt Aesch (4147 Aesch BL).