Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Richterswil

Adresse:

Friedensrichteramt Richterswil
Frohbergstrasse 37
8833 Samstagern

Kontakt:

Telefon: 044 784 91 00
Fax: 044 787 12 04
Email: monika.gerber@hispeed.ch

Zuständig für:

  • 8833 Samstagern
  • 8805 Richterswil

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Richterswil

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Richterswil einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Wädenswil (8820 Wädenswil) , Friedensrichteram Hütten (8825 Hütten) , Vermittleramt Gemeinde Feusisberg (8832 Wollerau) , Vermittleramt Gemeinde Wollerau (8832 Wollerau) , Vermittleramt Gemeinde Freienbach (8832 Wollerau) , Vermittleramt Bezirk Einsiedeln (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Gemeinde Alpthal (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Bezirk Gersau (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Gemeinde Unteriberg (8842 Unteriberg) oder Vermittleramt Gemeinde Oberiberg (8843 Oberiberg).

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