Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Rickenbach
Adresse:
Friedensrichteramt Rickenbach
4613 Rickenbach SO
Kontakt:
Zuständig für:
- 4613 Rickenbach SO
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Rickenbach
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Rickenbach einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Lüterswil-Gächliwil (4584 Lüterswil) , Friedensrichteramt Biezwil (4585 Biezwil) , Friedensrichteramt Unterramsern (4588 Unterramsern) , Friedensrichteramt Olten (4600 Olten) , Friedensrichteramt Wangen (4612 Wangen b. Olten) , Friedensrichteramt Hägendorf (4614 Hägendorf) , Friedensrichteramt Kappel (4616 Kappel SO) , Friedensrichteramt Gunzgen (4617 Gunzgen) , Friedensrichteramt Boningen (4618 Boningen) oder Friedensrichterkreis Gäu (4623 Neuendorf).