Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Rifferswil
Adresse:
Friedensrichteramt Rifferswil
Ausserfeldstrasse 10 B
8911 Rifferswil
Kontakt:
Telefon: 044 764 14 16
Email: 8911@friedensrichter.ch
Zuständig für:
- 8915 Hausen am Albis
- 8911 Rifferswil
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Rifferswil
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Rifferswil einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Birmensdorf (8903 Birmensdorf ZH) , Friedensrichteramt Bonstetten (8906 Bonstetten) , Friedensrichteramt Wettswil am Albis (8907 Wettswil) , Friedensrichteramt Hedingen (8908 Hedingen) , Friedensrichteramt Affoltern (8910 Affoltern am Albis) , Friedensrichteramt Obfelden (8912 Obfelden) , Friedensrichteramt Ottenbach (8913 Ottenbach) , Friedensrichteramt Aeugst (8914 Aeugst am Albis) , Friedensrichteramt Hausen am Albis (8915 Hausen am Albis) oder Friedensrichteramt Mettmenstetten (8915 Hausen am Albis).