Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Rodersdorf

Adresse:

Friedensrichteramt Rodersdorf

4118 Rodersdorf

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4118 Rodersdorf

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Rodersdorf

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Rodersdorf einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kreis 7 Therwil (4106 Therwil) , Friedensrichteramt Witterswil (4108 Witterswil) , Friedensrichteramt Bättwil (4112 Bättwil) , Friedensrichteramt Hofstetten (4114 Hofstetten SO) , Friedensrichteramt Metzerlen (4116 Metzerlen) , Friedensrichteramt Allschwil (4123 Allschwil) , Friedensrichteramt Birsfelden (4127 Birsfelden) , Friedensrichteramt Pratteln (4133 Pratteln) , Friedensrichteramt Dornach (4143 Dornach) oder Friedensrichteramt Arlesheim (4144 Arlesheim).

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