Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Schlieren
Adresse:
Friedensrichteramt Schlieren
Freiestrasse 6
8952 Schlieren
Kontakt:
Telefon: 044 738 14 45
Fax: 044 738 14 46
Email: eliane.graf@schlieren.zh.ch
Zuständig für:
- 8952 Schlieren
- 8902 Urdorf
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Schlieren
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Schlieren einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Hausen am Albis (8915 Hausen am Albis) , Friedensrichteramt Kappel am Albis (8926 Kappel am Albis) , Friedensrichteramt Maschwanden (8933 Maschwanden) , Friedensrichteramt Knonau (8934 Knonau) , Friedensrichteramt Oberrieden (8942 Oberrieden) , Friedensrichteramt Dietikon (8953 Dietikon) , Friedensrichteramt Geroldswil (8954 Geroldswil) , Friedensrichteramt Oetwil an der Limmat (8955 Oetwil an der Limmat) , Vermittlungsamt St.Gallen (9004 St. Gallen) oder Vermittleramt Appenzeller Mittelland / Kreis 2 (9043 Trogen).