Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Schnottwil
Adresse:
Friedensrichteramt Schnottwil
3253 Schnottwil
Kontakt:
Zuständig für:
- 3253 Schnottwil
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Schnottwil
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Schnottwil einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Bettlach (2544 Bettlach) , Friedensrichteramt Selzach (2545 Selzach) , Autorité régionale de concili- ation Jura bernois-Seeland (2740 Moutier) , Juges civils (2900 Porrentruy 2) , Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (3008 Bern) , Friedensrichteramt Messen (3254 Messen) , Friedensgericht des Seebezirks (3280 Murten) , Schlichtungsbehörde Emmental- Oberaargau (3400 Burgdorf) , Schlichtungsbehörde Oberland (3600 Thun) oder Gemeinderichter Brig (3900 Brig).