Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Schwerzenbach
Adresse:
Friedensrichteramt Schwerzenbach
Gfennstrasse 9
8603 Schwerzenbach
Kontakt:
Telefon: 052 267 56 45
Email: gerhard.moergeli@ggaweb.ch
Zuständig für:
- 8603 Schwerzenbach
- 8600 Dübendorf
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Schwerzenbach
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Dübendorf oder Schwerzenbach.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Schwerzenbach einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Rickenbach (8545 Rickenbach ZH) , Friedensrichteramt Ellikon an der Thur (8548 Ellikon an der Thur) , Friedensrichteramt Bezirk Weinfelden (8570 Weinfelden) , Friedensrichteramt Bezirk Arbon (8590 Romanshorn) , Friedensrichteramt Dübendorf (8600 Dübendorf) , Friedensrichteramt Volketswil (8604 Volketswil) , Friedensrichteramt Greifensee (8606 Greifensee) , Friedensrichteramt Bubikon (8608 Bubikon) , Friedensrichteramt Uster (8610 Uster) oder Friedensrichteramt Mönchaltorf (8617 Mönchaltorf).