Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Seewen
Adresse:
Friedensrichteramt Seewen
4206 Seewen SO
Kontakt:
Zuständig für:
- 4206 Seewen SO
- 4204 Himmelried
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Seewen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Seewen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Hochwald (4146 Hochwald) , Friedensrichteramt Aesch (4147 Aesch BL) , Friedensrichteramt Reinach (4153 Reinach BL) , Friedensrichteramt Laufen (4203 Grellingen) , Friedensrichteramt Himmelried (4204 Himmelried) , Friedensrichteramt Nunningen (4208 Nunningen) , Friedensrichteramt Breitenbach (4226 Breitenbach) , Friedensrichteramt Büsserach (4227 Büsserach) , Friedensrichteramt Erschwil (4228 Erschwil) oder Friedensrichteramt Beinwil (4229 Beinwil SO).