Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Starrkirch
Adresse:
Friedensrichteramt Starrkirch
4656 Starrkirch-Wil
Kontakt:
Zuständig für:
- 4657 Dulliken
- 4656 Starrkirch-Wil
- 4600 Olten
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Starrkirch
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Starrkirch einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Winznau (4652 Winznau) , Friedensrichteramt Obergösgen (4653 Obergösgen) , Friedensrichteramt Lostorf (4654 Lostorf) , Friedensrichteramt Rohr (4655 Rohr b. Olten) , Friedensrichteramt Stüsslingen (4655 Stüsslingen) , Friedensrichteramt Dulliken (4657 Dulliken) , Friedensrichteramt Dänikon (4658 Däniken SO) , Friedensrichteramt Oensingen (4702 Oensingen) , Friedensrichteramt Kestenholz (4703 Kestenholz) oder Friedensrichteramt Balsthal (4710 Balsthal).