Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Subingen
Adresse:
Friedensrichteramt Subingen
4553 Subingen
Kontakt:
Zuständig für:
- 4553 Subingen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Subingen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Subingen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Feldbrunnen (4532 Feldbrunnen) , Friedensrichterkreis Unterer Leberberg (4534 Flumenthal) , Friedensrichteramt Luterbach (4542 Luterbach) , Friedensrichteramt Deitingen (4543 Deitingen) , Friedensrichteramt Derendingen (4552 Derendingen) , Friedensrichteramt Etziken (4554 Etziken) , Friedensrichteramt Hüniken (4554 Hüniken) , Friedensrichteramt Bolken (4556 Bolken) , Friedensrichteramt Aeschi (4556 Aeschi SO) oder Friedensrichteramt Horriwil (4557 Horriwil).