Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Unterengstringen
Adresse:
Friedensrichteramt Unterengstringen
Postfach
8102 Oberengstringen
Kontakt:
Telefon: 043 343 20 34
Fax: 043 455 17 66
Email: beat.lustenberger@oberengstringen.ch
Zuständig für:
- 8952 Schlieren
- 8951 Fahrweid
- 8103 Unterengstringen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Unterengstringen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Unterengstringen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt der Stadt Zürich, Kreise 4 + 5 (8004 Zürich) , Friedensrichteramt der Stadt Zürich, Kreise 1 + 2 (8027 Zürich) , Friedensrichteramt Kreise 6 und 10 (8031 Zürich) , Friedensrichteramt der Stadt Zürich, Kreise 7 + 8 (8034 Zürich) , Friedensrichteramt der Stadt Zürich, Kreise 11 + 12 (8050 Zürich) , Friedensrichteramt Weiningen (8104 Weiningen ZH) , Friedensrichteramt Regensdorf (8105 Regensdorf) , Friedensrichteramt Buchs (8107 Buchs ZH) , Friedensrichteramt Dänikon (8107 Buchs ZH) oder Friedensrichteramt Dällikon (8108 Dällikon).