Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Unterramsern
Adresse:
Friedensrichteramt Unterramsern
4588 Unterramsern
Kontakt:
Zuständig für:
- 4588 Unterramsern
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Unterramsern
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Unterramsern einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Lohn-Ammannsegg (4573 Lohn-Ammannsegg) , Friedensrichteramt Lüsslingen-Nennigkofen (4574 Nennigkofen) , Friedensrichteramt Buchegg (4583 Mühledorf SO) , Friedensrichteramt Lüterswil-Gächliwil (4584 Lüterswil) , Friedensrichteramt Biezwil (4585 Biezwil) , Friedensrichteramt Olten (4600 Olten) , Friedensrichteramt Wangen (4612 Wangen b. Olten) , Friedensrichteramt Rickenbach (4613 Rickenbach SO) , Friedensrichteramt Hägendorf (4614 Hägendorf) oder Friedensrichteramt Kappel (4616 Kappel SO).