Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Wädenswil
Adresse:
Friedensrichteramt Wädenswil
Florhofstrasse 7
Postfach 147
8820 Wädenswil
Kontakt:
Telefon: 044 680 23 62
Fax: 044 680 23 64
Email: friedensrichteramt@bluewin.ch
Zuständig für:
- 8825 Hütten
- 8824 Schönenberg ZH
- 8820 Wädenswil
- 8804 Au ZH
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Wädenswil
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Au ZH , Wädenswil , Schönenberg ZH oder Hütten.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Wädenswil einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Glarus Süd (8777 Betschwanden) , Friedensrichteramt Thalwil (8800 Thalwil) , Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon (8803 Rüschlikon) , Friedensrichteramt Horgen (8810 Horgen) , Friedensrichteramt Hirzel (8816 Hirzel) , Friedensrichteram Hütten (8825 Hütten) , Vermittleramt Gemeinde Freienbach (8832 Wollerau) , Vermittleramt Gemeinde Wollerau (8832 Wollerau) , Vermittleramt Gemeinde Feusisberg (8832 Wollerau) oder Friedensrichteramt Richterswil (8833 Samstagern).