Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Walchwil

Adresse:

Friedensrichteramt Walchwil
Hinterbergstrasse 16
6318 Walchwil

Kontakt:

Telefon: 041 763 20 30

Zuständig für:

  • 6318 Walchwil

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Walchwil

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Walchwil einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Stadt Zug (6301 Zug) , Friedensrichteramt Steinhausen (6312 Steinhausen) , Friedensrichteramt Menzingen (6313 Menzingen) , Friedensrichteramt Unterägeri (6314 Unterägeri) , Friedensrichteramt Oberägeri (6315 Oberägeri) , Friedensrichteramt Cham (6330 Cham) , Friedensrichteramt Hünenberg (6331 Hünenberg) , Friedensrichteramt Baar (6340 Baar) , Friedensrichteramt Risch (6343 Rotkreuz) oder Friedensrichteramt Neuheim (6345 Neuheim).

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