Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Walterswil

Adresse:

Friedensrichteramt Walterswil

5746 Walterswil SO

Kontakt:

Zuständig für:

  • 5746 Walterswil SO
  • 4665 Oftringen

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Walterswil

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Walterswil einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kreis Wohlen (5612 Villmergen) , Friedensrichteramt Kreis VII (5620 Bremgarten AG) , Friedensrichteramt Bezirk Muri (5630 Muri AG) , Friedensrichterkreis XII (5707 Seengen) , Friedensrichteramt Kreis Kulm (5726 Unterkulm) , Friedensrichteramt Luzern (6003 Luzern) , Friedensrichteramt Kriens (6010 Kriens) , Schlichtungsbehörde Obwalden (6060 Sarnen) , Friedensrichteramt Willisau (6130 Willisau) oder Friedensrichteramt Hochdorf (6281 Hochdorf).

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