Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Weiach
Adresse:
Friedensrichteramt Weiach
Stadlerstrasse 7
8187 Weiach
Kontakt:
Fax: 043 540 10 07
Email: friedensrichter@swissonline.ch
Zuständig für:
- 8187 Weiach
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Weiach
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Weiach einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Höri (8180 Bülach) , Friedensrichteramt Bülach (8180 Bülach) , Friedensrichteramt Hochfelden (8182 Hochfelden) , Friedensrichteramt Bachenbülach (8184 Bachenbülach) , Friedensrichteramt Winkel (8185 Winkel) , Friedensrichteramt Glattfelden (8192 Glattfelden) , Friedensrichteramt Eglisau (8193 Eglisau) , Friedensrichteramt Hüntwangen (8197 Rafz) , Friedensrichteramt Wasterkingen (8197 Rafz) oder Friedensrichteramt Wil (8197 Rafz).