Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Wila
Adresse:
Friedensrichteramt Wila
Im Uerschli 24
8494 Bauma
Kontakt:
Telefon: 052 386 24 24
Email: schoch.walter@bluewin.ch
Zuständig für:
- 8493 Saland
- 8492 Wila
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Wila
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Wila einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Unterstammheim (8476 Unterstammheim) , Friedensrichteramt Oberstammheim (8477 Oberstammheim) , Friedensrichteramt Altikon (8479 Altikon) , Friedensrichteramt Turbenthal (8483 Kollbrunn) , Friedensrichteramt Zell (8483 Kollbrunn) , Friedensrichteramt Fischenthal (8498 Gibswil) , Friedensrichteramt Bezirk Frauenfeld (8501 Frauenfeld) , Friedensrichteramt Wiesendangen (8543 Gundetswil) , Friedensrichteramt Rickenbach (8545 Rickenbach ZH) oder Friedensrichteramt Ellikon an der Thur (8548 Ellikon an der Thur).