Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Winznau

Adresse:

Friedensrichteramt Winznau

4652 Winznau

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4654 Lostorf
  • 4652 Winznau

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Winznau

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Winznau einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichterkreis Gäu (4623 Neuendorf) , Friedensrichteramt Oberbuchsiten (4625 Oberbuchsiten) , Friedensrichteramt Wolfwil (4628 Wolfwil) , Friedensrichteramt Fulenbach (4629 Fulenbach) , Friedensrichterkreis Unterer Hauenstein (4632 Trimbach) , Friedensrichteramt Obergösgen (4653 Obergösgen) , Friedensrichteramt Lostorf (4654 Lostorf) , Friedensrichteramt Stüsslingen (4655 Stüsslingen) , Friedensrichteramt Rohr (4655 Rohr b. Olten) oder Friedensrichteramt Starrkirch (4656 Starrkirch-Wil).

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