Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Wolfwil
Adresse:
Friedensrichteramt Wolfwil
4628 Wolfwil
Kontakt:
Zuständig für:
- 4628 Wolfwil
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Wolfwil
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Wolfwil einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kappel (4616 Kappel SO) , Friedensrichteramt Gunzgen (4617 Gunzgen) , Friedensrichteramt Boningen (4618 Boningen) , Friedensrichterkreis Gäu (4623 Neuendorf) , Friedensrichteramt Oberbuchsiten (4625 Oberbuchsiten) , Friedensrichteramt Fulenbach (4629 Fulenbach) , Friedensrichterkreis Unterer Hauenstein (4632 Trimbach) , Friedensrichteramt Winznau (4652 Winznau) , Friedensrichteramt Obergösgen (4653 Obergösgen) oder Friedensrichteramt Lostorf (4654 Lostorf).