Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Zumikon

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Zumikon, Zumikon

Adresse:

Friedensrichteramt Zumikon
Dorfplatz 1
Postfach
8126 Zumikon

Kontakt:

Telefon: 044 918 78 58
Email: friedensrichter@zumikon.ch

Zuständig für:

  • 8126 Zumikon

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Zumikon

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Zumikon einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Otelfingen (8112 Otelfingen) , Friedensrichteramt Boppelsen (8113 Boppelsen) , Friedensrichteramt Hüttikon (8115 Hüttikon) , Friedensrichteramt Fällanden (8117 Fällanden) , Friedensrichteramt Maur (8123 Ebmatingen) , Friedensrichteramt Egg bei Zürich (8132 Egg b. Zürich) , Friedensrichteramt Adliswil (8134 Adliswil) , Friedensrichteramt Langnau am Albis (8135 Langnau am Albis) , Friedensrichteramt Uitikon (8142 Uitikon Waldegg) oder Friedensrichteramt Stallikon (8143 Stallikon).

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