Schlichtungsgesuch beim Friedensrichterkreis Unterer Hauenstein
Adresse:
Friedensrichterkreis Unterer Hauenstein
Chollerweg 7
4632 Trimbach
Kontakt:
Telefon: 062 293 01 26
Email: burri1807@bluewin.ch
Zuständig für:
- 4653 Obergösgen
- 4652 Winznau
- 4634 Wisen SO
- 4633 Hauenstein
- 4632 Trimbach
- 4600 Olten
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichterkreis Unterer Hauenstein
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Olten , Trimbach , Hauenstein , Wisen SO , Winznau oder Obergösgen.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichterkreis Unterer Hauenstein einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Boningen (4618 Boningen) , Friedensrichterkreis Gäu (4623 Neuendorf) , Friedensrichteramt Oberbuchsiten (4625 Oberbuchsiten) , Friedensrichteramt Wolfwil (4628 Wolfwil) , Friedensrichteramt Fulenbach (4629 Fulenbach) , Friedensrichteramt Winznau (4652 Winznau) , Friedensrichteramt Obergösgen (4653 Obergösgen) , Friedensrichteramt Lostorf (4654 Lostorf) , Friedensrichteramt Stüsslingen (4655 Stüsslingen) oder Friedensrichteramt Rohr (4655 Rohr b. Olten).