Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Bister
Adresse:
Gemeinderichter Bister
3983 Bister
Kontakt:
Zuständig für:
- 3983 Bister
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Bister
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Bister einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Juge de commune de Crans-Montana (3971 Chermignon-d'en-Bas) , Juge de commune de Miège (3972 Miège) , Juge de commune de Ventône (3973 Venthône) , Juge de commune de Grône (3979 Grône) , Gemeinderichter Bitsch (3982 Bitsch) , Gemeinderichter Fieschertal (3984 Fieschertal) , Gemeinderichter Fiesch (3984 Fiesch) , Gemeinderichter Obergoms (3985 Münster VS) , Gemeinderichter Gemeinde Goms (3985 Münster VS) oder Gemeinderichter Riederalp (3986 Ried-Mörel).