Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Bitsch

Adresse:

Gemeinderichter Bitsch

3982 Bitsch

Kontakt:

Zuständig für:

  • 3982 Bitsch

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Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Bitsch

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Bitsch einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Salgesch (3970 Salgesch) , Juge de commune de Crans-Montana (3971 Chermignon-d'en-Bas) , Juge de commune de Miège (3972 Miège) , Juge de commune de Ventône (3973 Venthône) , Juge de commune de Grône (3979 Grône) , Gemeinderichter Mörel-Filet (3983 Mörel) , Gemeinderichter Bister (3983 Bister) , Gemeinderichter Fieschertal (3984 Fieschertal) , Gemeinderichter Fiesch (3984 Fiesch) oder Gemeinderichter Obergoms (3985 Münster VS).

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