Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Bürchen
Adresse:
Gemeinderichter Bürchen
3935 Bürchen
Kontakt:
Zuständig für:
- 3944 Unterbäch VS
- 3935 Bürchen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Bürchen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Bürchen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Visp (3930 Visp) , Gemeinderichter Lalden (3931 Lalden) , Gemeinderichter Visperterminen (3932 Visperterminen) , Gemeinderichter Staldenried (3933 Staldenried) , Gemeinderichter Zeneggen (3934 Zeneggen) , Gemeinderichter Baltschieder (3937 Baltschieder) , Gemeinderichter Ausserberg (3938 Ausserberg) , Gemeinderichter Eggerberg (3939 Eggerberg) , Gemeinderichter Steg-Hohtenn (3940 Steg VS) oder Gemeinderichter Raron (3942 Raron).