Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Eggerberg

Adresse:

Gemeinderichter Eggerberg

3939 Eggerberg

Kontakt:

Zuständig für:

  • 3939 Eggerberg

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Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Eggerberg

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Eggerberg einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Staldenried (3933 Staldenried) , Gemeinderichter Zeneggen (3934 Zeneggen) , Gemeinderichter Bürchen (3935 Bürchen) , Gemeinderichter Baltschieder (3937 Baltschieder) , Gemeinderichter Ausserberg (3938 Ausserberg) , Gemeinderichter Steg-Hohtenn (3940 Steg VS) , Gemeinderichter Raron (3942 Raron) , Gemeinderichter Niedergesteln (3942 Niedergesteln) , Gemeinderichter Eischoll (3943 Eischoll) oder Gemeinderichter Unterbäch (3944 Unterbäch VS).

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