Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Ernen
Adresse:
Gemeinderichter Ernen
3995 Ernen
Kontakt:
Zuständig für:
- 3995 Steinhaus
- 3995 Mühlebach (Goms)
- 3995 Ernen
- 3995 Ausserbinn
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Ernen
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Ausserbinn , Ernen , Mühlebach (Goms) oder Steinhaus.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Ernen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Obergoms (3985 Münster VS) , Gemeinderichter Riederalp (3986 Ried-Mörel) , Gemeinderichter Bettmeralp (3991 Betten) , Gemeinderichter Grengiols (3993 Grengiols) , Gemeinderichter Lax (3994 Lax) , Gemeinderichter Binn (3996 Binn) , Gemeinderichter Bellwald (3997 Bellwald) , Zivilgericht Basel-Stadt Schlichtungsbehörde (4051 Basel) , Friedensrichteramt Binningen Rechtsanwältin lic. jur. (4102 Binningen) oder Friedensrichteramt Kreis 7 Oberwil (4104 Oberwil BL).