Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Gampel-Bratsch

Adresse:

Gemeinderichter Gampel-Bratsch

3945 Gampel

Kontakt:

Zuständig für:

  • 3957 Bratsch
  • 3945 Niedergampel
  • 3945 Gampel
  • 3917 Goppenstein

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Gampel-Bratsch

Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Goppenstein , Gampel , Niedergampel oder Bratsch.

Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Gampel-Bratsch einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Steg-Hohtenn (3940 Steg VS) , Gemeinderichter Niedergesteln (3942 Niedergesteln) , Gemeinderichter Raron (3942 Raron) , Gemeinderichter Eischoll (3943 Eischoll) , Gemeinderichter Unterbäch (3944 Unterbäch VS) , Gemeinderichter Turtmann (3946 Turtmann) , Gemeinderichter Ergisch (3947 Ergisch) , Gemeinderichter Oberems (3948 Oberems) , Gemeinderichter Agarn (3951 Agarn) oder Gemeinderichter Leuk (3953 Leuk Stadt).

Zuständiges Amt finden

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Beispielstrasse 12, PLZ oder Ort

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