Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Kippel
Adresse:
Gemeinderichter Kippel
3917 Kippel
Kontakt:
Zuständig für:
- 3917 Kippel
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Kippel
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Kippel einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Saas Balen (3908 Saas-Balen) , Gemeinderichter Saas Grund (3910 Saas-Grund) , Gemeinderichter Ried bei Brig (3911 Ried-Brig) , Gemeinderichter Termen (3912 Termen) , Gemeinderichter Ferden (3916 Ferden) , Gemeinderichter Wiler (3918 Wiler (Lötschen)) , Gemeinderichter Blatten (3919 Blatten (Lötschen)) , Gemeinderichter Zermatt (3920 Zermatt) , Gemeinderichter Stalden (3922 Stalden VS) oder Gemeinderichter Eisten (3922 Eisten).