Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Leukerbad

Adresse:

Gemeinderichter Leukerbad

3954 Leukerbad

Kontakt:

Zuständig für:

  • 3954 Leukerbad
  • 3718 Kandersteg

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Leukerbad

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Leukerbad einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Oberems (3948 Oberems) , Gemeinderichter Agarn (3951 Agarn) , Gemeinderichter Varen (3953 Varen) , Gemeinderichter Inden (3953 Inden) , Gemeinderichter Leuk (3953 Leuk Stadt) , Gemeinderichter Albinen (3955 Albinen) , Gemeinderichter Feschel-Guttet (3956 Feschel) , Juge de commune de Sierre (3960 Sierre) , Juge de commune d'Anniviers (3961 Vissoie) oder Juge de commune de Chippis (3965 Chippis).

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