Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Niedergesteln

Adresse:

Gemeinderichter Niedergesteln

3942 Niedergesteln

Kontakt:

Zuständig für:

  • 3945 Gampel
  • 3942 Raron
  • 3942 Niedergesteln

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Niedergesteln

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Niedergesteln einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Bürchen (3935 Bürchen) , Gemeinderichter Baltschieder (3937 Baltschieder) , Gemeinderichter Ausserberg (3938 Ausserberg) , Gemeinderichter Eggerberg (3939 Eggerberg) , Gemeinderichter Steg-Hohtenn (3940 Steg VS) , Gemeinderichter Eischoll (3943 Eischoll) , Gemeinderichter Unterbäch (3944 Unterbäch VS) , Gemeinderichter Gampel-Bratsch (3945 Gampel) , Gemeinderichter Turtmann (3946 Turtmann) oder Gemeinderichter Ergisch (3947 Ergisch).

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