Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Oberems

Adresse:

Gemeinderichter Oberems

3948 Oberems

Kontakt:

Zuständig für:

  • 3948 Oberems
  • 3946 Gruben

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Oberems

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Oberems einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Eischoll (3943 Eischoll) , Gemeinderichter Unterbäch (3944 Unterbäch VS) , Gemeinderichter Gampel-Bratsch (3945 Gampel) , Gemeinderichter Turtmann (3946 Turtmann) , Gemeinderichter Ergisch (3947 Ergisch) , Gemeinderichter Agarn (3951 Agarn) , Gemeinderichter Leuk (3953 Leuk Stadt) , Gemeinderichter Inden (3953 Inden) , Gemeinderichter Varen (3953 Varen) oder Gemeinderichter Leukerbad (3954 Leukerbad).

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