Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Obergoms
Adresse:
Gemeinderichter Obergoms
Unterfeldweg 3
3985 Münster VS
Kontakt:
Telefon: 027 973 26 11
Email: richteramt@obergoms.ch
Zuständig für:
- 3999 Oberwald
- 3988 Ulrichen
- 3988 Obergesteln
- 3864 Guttannen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Obergoms
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Guttannen , Obergesteln , Ulrichen oder Oberwald.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Obergoms einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Bitsch (3982 Bitsch) , Gemeinderichter Bister (3983 Bister) , Gemeinderichter Mörel-Filet (3983 Mörel) , Gemeinderichter Fiesch (3984 Fiesch) , Gemeinderichter Fieschertal (3984 Fieschertal) , Gemeinderichter Riederalp (3986 Ried-Mörel) , Gemeinderichter Bettmeralp (3991 Betten) , Gemeinderichter Grengiols (3993 Grengiols) , Gemeinderichter Lax (3994 Lax) oder Gemeinderichter Ernen (3995 Ernen).