Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Appenzell
Adresse:
Vermittleramt Appenzell
Landsgemeindeplatz 5
9050 Appenzell
Kontakt:
Telefon: 071 787 54 51
Zuständig für:
- 9056 Gais
- 9050 Appenzell Meistersrüte
- 9050 Appenzell
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Appenzell
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Appenzell einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Geroldswil (8954 Geroldswil) , Friedensrichteramt Oetwil an der Limmat (8955 Oetwil an der Limmat) , Vermittlungsamt St.Gallen (9004 St. Gallen) , Vermittleramt Appenzeller Vorderland / Kreis 3 (9043 Trogen) , Vermittleramt Appenzeller Mittelland / Kreis 2 (9043 Trogen) , Vermittleramt Haslen (9054 Haslen AI) , Vermittleramt Schwende (9057 Schwende) , Vermittleramt Kreis 1 Appenzeller Hinterland (9100 Herisau) , Vermittleramt Gonten (9108 Gonten) oder Vermittlungsamt Gossau (9201 Gossau SG).