Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Bezirk Einsiedeln
Adresse:
Vermittleramt Bezirk Einsiedeln
Eisenbahnstrasse 20a
8840 Einsiedeln
Kontakt:
Telefon: 055 422 27 49
Fax: 055 422 27 48
Email: vermittler@bezirkeinsiedeln.ch
Zuständig für:
- 8847 Egg SZ
- 8846 Willerzell
- 8844 Euthal
- 8841 Gross
- 8840 Trachslau
- 8840 Einsiedeln
- 8836 Bennau
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Bezirk Einsiedeln
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Bennau , Einsiedeln , Trachslau , Gross , Euthal , Willerzell oder Egg SZ.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Bezirk Einsiedeln einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Gemeinde Feusisberg (8832 Wollerau) , Vermittleramt Gemeinde Wollerau (8832 Wollerau) , Vermittleramt Gemeinde Freienbach (8832 Wollerau) , Friedensrichteramt Schönenberg (8833 Samstagern) , Friedensrichteramt Richterswil (8833 Samstagern) , Vermittleramt Gemeinde Unteriberg (8842 Unteriberg) , Vermittleramt Gemeinde Oberiberg (8843 Oberiberg) , Vermittleramt Gemeinde Altendorf (8852 Altendorf) , Vermittleramt Gemeinde Lachen (8853 Lachen SZ) oder Vermittleramt Tuggen (8853 Lachen).