Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Bezirk Küssnacht
Adresse:
Vermittleramt Bezirk Küssnacht
Postfach 423
6403 Küssnacht am Rigi
Kontakt:
Telefon: 041 852 10 69
Email: vermittleramt-kuessnacht@bluewin.ch
Zuständig für:
- 6405 Immensee
- 6404 Greppen
- 6403 Küssnacht am Rigi
- 6402 Merlischachen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Bezirk Küssnacht
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Merlischachen , Küssnacht am Rigi , Greppen oder Immensee.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Bezirk Küssnacht einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Hünenberg (6331 Hünenberg) , Friedensrichteramt Baar (6340 Baar) , Friedensrichteramt Risch (6343 Rotkreuz) , Friedensrichteramt Neuheim (6345 Neuheim) , Schlichtungsbehörde Nidwalden (6371 Stans) , Vermittleramt Gemeinde Arth (6415 Arth) , Vermittleramt Gemeinde Sattel (6417 Sattel) , Vermittleramt Gemeinde Steinerberg (6418 Rothenthurm) , Vermittleramt Gemeinde Rothenthurm (6418 Rothenthurm) oder Vermittleramt Gemeinde Steinen (6422 Steinen).