Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Feusisberg

Adresse:

Vermittleramt Gemeinde Feusisberg
Hauptstrasse 15
8832 Wollerau

Kontakt:

Telefon: 043 888 12 52
Email: a.schoenbaechler@vermittleramthoefe.ch

Zuständig für:

  • 8847 Egg SZ
  • 8836 Bennau
  • 8835 Feusisberg
  • 8834 Schindellegi
  • 8832 Wollerau

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Feusisberg

Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Wollerau , Schindellegi , Feusisberg , Bennau oder Egg SZ.

Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Feusisberg einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon (8803 Rüschlikon) , Friedensrichteramt Horgen (8810 Horgen) , Friedensrichteramt Hirzel (8816 Hirzel) , Friedensrichteramt Wädenswil (8820 Wädenswil) , Friedensrichteram Hütten (8825 Hütten) , Friedensrichteramt Richterswil (8833 Samstagern) , Friedensrichteramt Schönenberg (8833 Samstagern) , Vermittleramt Bezirk Einsiedeln (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Gemeinde Alpthal (8840 Einsiedeln) oder Vermittleramt Bezirk Gersau (8840 Einsiedeln).

Zuständiges Amt finden

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Beispielstrasse 12, PLZ oder Ort

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