Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Freienbach
Adresse:
Vermittleramt Gemeinde Freienbach
Hauptstrasse 15
8832 Wollerau
Kontakt:
Telefon: 043 888 12 51
Email: peter.ziltener@vermittleramthoefe.ch
Zuständig für:
- 8832 Wollerau
- 8832 Wilen b. Wollerau
- 8808 Pfäffikon SZ
- 8807 Freienbach
- 8806 Bäch SZ
- 8640 Rapperswil SG
- 8640 Hurden
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Freienbach
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Hurden , Rapperswil SG , Bäch SZ , Freienbach , Pfäffikon SZ , Wilen b. Wollerau oder Wollerau.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Freienbach einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon (8803 Rüschlikon) , Friedensrichteramt Horgen (8810 Horgen) , Friedensrichteramt Hirzel (8816 Hirzel) , Friedensrichteramt Wädenswil (8820 Wädenswil) , Friedensrichteram Hütten (8825 Hütten) , Friedensrichteramt Richterswil (8833 Samstagern) , Friedensrichteramt Schönenberg (8833 Samstagern) , Vermittleramt Bezirk Einsiedeln (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Gemeinde Alpthal (8840 Einsiedeln) oder Vermittleramt Bezirk Gersau (8840 Einsiedeln).