Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Lachen
Adresse:
Vermittleramt Gemeinde Lachen
Feldmoosstrasse 31
8853 Lachen SZ
Kontakt:
Zuständig für:
- 8853 Lachen SZ
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Lachen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Lachen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Gemeinde Alpthal (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Bezirk Einsiedeln (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Gemeinde Unteriberg (8842 Unteriberg) , Vermittleramt Gemeinde Oberiberg (8843 Oberiberg) , Vermittleramt Gemeinde Altendorf (8852 Altendorf) , Vermittleramt Gemeinde Wangen (8855 Wangen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Innerthal (8855 Wangen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Vorderthal (8857 Vorderthal) , Vermittleramt Gemeinde Schübelbach (8862 Schübelbach) oder Vermittleramt Gemeinde Reichenburg (8864 Reichenburg).