Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Morschach
Adresse:
Vermittleramt Gemeinde Morschach
Rosengartenstrasse 4
6440 Brunnen
Kontakt:
Telefon: 041 820 38 09
Zuständig für:
- 6452 Sisikon
- 6443 Morschach
- 6440 Brunnen
- 6433 Stoos SZ
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Morschach
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Morschach einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Gemeinde Steinen (6422 Steinen) , Vermittleramt Gemeinde Lauerz (6424 Lauerz) , Vermittleramt Gemeinde Schwyz (6430 Schwyz) , Vermittleramt Gemeinde Illgau (6434 Illgau) , Vermittleramt Gemeinde Muotathal (6436 Bisisthal) , Schlichtungsbehörde Uri (6460 Altdorf UR) , Giudicatura di Pace del circolo di Bellinzona (6512 Giubiasco) , Giudicatura di Pace del circolo di Giubiasco (6512 Giubiasco) , Giudicatura di Pace del circolo del Ticino (6513 Monte Carasso) oder Giudicatura di Pace del circolo di Arbedo-Castione (6517 Arbedo).