Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Oberiberg

Adresse:

Vermittleramt Gemeinde Oberiberg
Brächenstrasse 6
8843 Oberiberg

Kontakt:

Telefon: 055 414 28 00

Zuständig für:

  • 8843 Oberiberg
  • 8842 Unteriberg

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Oberiberg

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Oberiberg einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Richterswil (8833 Samstagern) , Vermittleramt Bezirk Gersau (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Gemeinde Alpthal (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Bezirk Einsiedeln (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Gemeinde Unteriberg (8842 Unteriberg) , Vermittleramt Gemeinde Altendorf (8852 Altendorf) , Vermittleramt Gemeinde Lachen (8853 Lachen SZ) , Vermittleramt Tuggen (8853 Lachen) , Vermittleramt Gemeinde Wangen (8855 Wangen SZ) oder Vermittleramt Gemeinde Innerthal (8855 Wangen SZ).

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