Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Rothenthurm
Adresse:
Vermittleramt Gemeinde Rothenthurm
Dorfbachstrasse 18
6418 Rothenthurm
Kontakt:
Email: vermittler@bluewin.ch
Zuständig für:
- 6418 Rothenthurm
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Rothenthurm
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Rothenthurm einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Neuheim (6345 Neuheim) , Schlichtungsbehörde Nidwalden (6371 Stans) , Vermittleramt Bezirk Küssnacht (6403 Küssnacht am Rigi) , Vermittleramt Gemeinde Arth (6415 Arth) , Vermittleramt Gemeinde Sattel (6417 Sattel) , Vermittleramt Gemeinde Steinen (6422 Steinen) , Vermittleramt Gemeinde Lauerz (6424 Lauerz) , Vermittleramt Gemeinde Schwyz (6430 Schwyz) , Vermittleramt Gemeinde Illgau (6434 Illgau) oder Vermittleramt Gemeinde Muotathal (6436 Bisisthal).